Hausordnung des Freibades

18 / 2009 (VI. 02) Anordnung
der Vertreter der Verwaltung der Stadt Velence
über die Benutzung und den Betrieb der Strände

Sehr geehrte Gäste!

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Sie beim Anspruchnahme und Benutzung der Dienstleistungen die unten detaillierte Hausornung akzeptieren und für ihre Einhaltung verantwortlich sind.

Bei der Überschreitung der Hausordnung nimmt die GOMI GmbH - also der Beteiber - keine Verantwortung an sich. Die auf dem Gebiet befindlichen Anlagen benutzt jeder Gast auf eigene Verantwortung.

Auf dem Gebiet des Strandes sind die Regel der StvO gültig.

Auf dem Gebiet des Strandes ist es verboten, mit Fahrzeug, Motor, Mofa, andere Fahrzeuge zu fahren. Eine Ausnahme bilden die Fahrzeuge der Instandhaltung und des Betriebs.

Warenauffüllung ist am Strandgebiet nur auf den speziellen Serviswege, morgens 6.00 - 9.00 bzw. 17.00 - 19.00 möglich. Die höchste erlaubte Geschwindigkeit auf dem Strandgebiet ist 10 Stundenkilometer, das Maximalgewicht des Transportwagens ist 3,5 Tonnen.

Auf dem Gebiet des Strandes ist das Parken verboten, Ausnahmen sind die Promotionswagen verschiedener Veranstaltungen. Der Betreiber füllt nach vorheriger Vereinbarung über die Zahl und Typ der Wagen ein Parkenerlaubnis aus.

Wer ohne Erlaubnis ausser den Servisstrassen auf das Strandgebiet fährt, begeht eine Verkehrsausschreitungund ist für die verursachten Schaden verantwortlich.

Regeln der Aufenthalts und Badens auf dem Strand

Bei kostenloser Einordnung aufhältsich jeder auf eigene Verantwortung auf dem Strandgebiet und benutzt de Wasserfläche auch solcher Weise.

Auf dem Strand darf man nur in designierten Plätzen baden. Ins Wasser springen ist nur an dem designierten Platz erlaubt. Es ist verboten, in der Nacht zu baden.

Ausser dem Gebiet, die mit Bojen und Schilder mit der Aufschrift "Tiefwasser" markiert sind, dürfen die Gäste ausschliesslich mit sicheren Schwimmkenntnissen und auf eigene Verantwortung aufhalten, gemessene Wassertiefe bei den Bojen ist ca. 120 cm. Die Rettungsdienst kann das Wasserfläche 300 Meter vom Ufer an kontrollieren.

Bei Sturmwarnung benachrichtigen wir die Gäste durch Lautsprecher und forder wir sie auf, das Wasser zu verlassen. Gegen Gäste, die die Warnung ausser Acht lassen, kann die Wasserpolizei auftreten. Der Betreiber hat nach der Warnung keine Verantwortung für die Unfälle.

Auf die mit Schilder und Bojen markierte Wasserfläche darf man mit Ruder - Motor - oder Segelfahrzeuge nicht fahren. Ausnahmen sind die Fahrzeuge der Wasserpolizei oder die pfleglich benutzten Rettungsboote.

Die Gäste werden ständig über Luft - und Wassertemperatur, Wasserqualität und UV - Strahlung informiert.

Erste Hilfe bei Unfällen leisten wir auf dem dafür markierten Platz kostenlos. Bei Bemerkung von schweren Unfällen oder Lebensgefahr sind Wahrnehmer, Wasserrettung, Arbeiter des Strands gleichermassen verpflichtet, sofort die Telfonnummer 104 zu rufen.

Papier, Lebensmittelrest, Müll soll in dem markierten Mülleimer gelagert werden!

Auf dem ganzen Gebiet des Strandes gibt es die Möglichkeit der Müllbeseitigung, so kann der Abfall nach seinem Material (Papier, Kunststoff, Metall) selektiert gesammelt werden.

Wer die Einrichtungsgegenstände oder die Pflanzen des Badeortes willkürlich beschädigt, oder wegen seiner Sorlosigkeit Schaden verursacht, etwas unberechtigt wegnimmt und dadurch Schaden verursacht, ist gezwungen, die verursachten Schaden zu vergüten. Der Betreiber (GOMI GmbH) kann gegen ihn wegen Regelverstoss bzw. Strafprozess verfahren.

Wer auf dem Gebiet des Strandes mit seinem Benehmen die Ruhe anderer Gäste stört, wird von den Wachpersonen gewarnt, nach der zweiten Warnung muss er den Strand verlassen.

Absetzung von Möblierung und anderen äusseren Gegenständen ist verboten, es bezieht sich auch auf die gebührpflichtigen Sonnenbetten und Sonnenschirme!

Wir möchten Sie darauf Aufmerksam machen, dass auf dem Strandgebiet die Kameras kontinuirliche Aufnahmen machen. Dadurch wird die willkürliche Beschädigung immer dokumentiert und kann die materielle Verantwortung der Beschädiger bestätigt werden.

Auf dem Strandgebiet hat der Betreiber der Recht, die Ruhestörer und die Beschädiger von den Polizisten kontrollieren zu lassen, ihre Daten aufzuschreiben und über den Fall Foto zu machen.

Die Hausordnung des Strandes ist auf gut lesbarem Platz aufgehängt. Die eintretende Gäste nehmen es zur Kenntnis und halten es für sich als vorgeschrieben.

Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Strand mit Begleitung von Eltern oder Erwachsenen aufhalten. Neben der Begleitung und Verantwortung der Eltern oder Erwachsenen können sie die Dienstleistungen des Strandes in Anspruch nehmen.

Zur Vorbeugung der Unfälle bieten wir Sie, die Anweisungen der Personalien und der Warnschilder zu beachten.

Auf dem Strandgebiet dürfen Personen mit sehbar ansteckenden Krankheiten oder mit ähnlichen Gesundheitsproblemen, in betrunkenem oder im Bewusst gestörtem Zustand nicht aufhalten. In diesen Fällen können die Wachmänner den Eintritt verhindern.

Im See ist es verboten, Seife, Duschgel, andere Putzmittel oder Chemikalien zu benutzen.

Auf den Strandgebiet dürfen keine Tiere mitgenommen werden.

Alle ausserordentliche Geschehnisse - Verletzung, Brandfall, Dasein gefährlichen Fahrzeugen oder Gegenständen - sollen Sie bitte sofort melden. Die Personalien und die Wachmänner sind berechtigt und verpflichtet, das Problem zu lösen.

Die gefundenen Gegenstände sollen Sie Bei der Wachdienst abgeben, wenn der Besitzer sich meldet, kann mit seiner Personalausweis und seiner Unterschrift die Annahme bestätigen. Diese Gegenstände können von der Wachdienst angenommen werden.

Wir bitten unsere Gäste, die anderen Besucher mit Krach, immoralischem Benehmen, unkorrektem Verhalten nicht stören!

Benutzung des Wasserblocks

Das Wasserblock am Strand kann kostenlos benutzt werden. Wenn man das Wasserblock wegen verschiedenen Veranstaltungen ausser Öfnnungszeit betreiben muss, bezahlt der Organisator des Programmes die früher mit dem Betreiber vereinbarte Summe dafür. Der Organisator ist für die aus nicht pfleglicher Nutzung stammende Schadenfälle materiell verantwortlich.

Benutzung des Sonnenbettes

Alle Sonnenbette am Freistrans können von allen Gästen kostenpflichtig benutzt werden. Für die aus nicht pfleglicher Nutzung stammende Schadenfälle ist der Gast materiell verantwortlich.

Rauchen

Am Strandgebiet ist das Rauchen erlaubt, Ausnahme bilden die Spielplätze und der See. Dort ist das Rauchen verboten. Wir bitten Sie, die Zigarettenkippen in den passenden Mülleimer zu werfen. Wir bitten Sie darum, beim Rauchen auf die nichtrauchenden Gästen Rücksicht zu nehmen!

Zeitweilige Programme, Sportveranstaltungen

Der Betreiber ist berechtigt, auf dem Strandgebiet Veranstaltungen zu organisieren und für die Veranstaltungen Platz zu sichern. Die Organisatoren dieser Veranstaltungen sind verpflichtet, zur Organisation und Abwicklung der Veranstaltung alle vorgeschriebene Dokumente, Genehmigungen, Dokumentationen zu besorgen und denen entsprechende Umstände zu sichern.

Benutzung von Spielplätzen und Spielanlagen

Am Strandgebiet ist für Ballspiele und Spielanlagen Platz gesichert.

Benutzung von eigenen Musikgeräten und für Tonausgabe geigneten Geräten

Mediengeräten können nur ohne Ruhenstörung anderer Gäste benutz werden.Über die Medienbenutzung der Vermieter und Dienstleistunggeber verfügen spezielle Gesetze, für deren Einhaltung jeder Benutzer verantwortlich ist. Wenn die Msuikdiensleistung die geregelte Massen überschreitet, und der Betreiber aus diesem Grund von den Behörden verurteilt wurde, ist der Vermieter dafür materiell verantwortlich und ist verplichtet, die vorgeschriebenen Massnahmen einzuhalten.

Bekleidung

Am Strand ist es erwartet, geschmakvolle, passende Kleider zu tragen. Das bedeutet mindestens Badeanzug. Für Frauen ist Monokini erlaubt, aber sie sollen bitte auf die anderen Gäste Rücksicht nehmen.

Für Kinder empfehlen wir unbedingt, dass sie Badeanzug tragen. (Bis 2 Jahren sollen sie badengeeignete, Einmalwindel tragen.) Das ist zur Schutz der Kinder wegen der eventuellen Fotoaufnahmen ohne elternlicher Genehmigung.

Betriebszeit gebürpflichtiges Strandgebietes

Der Betreiber beschäftigt Wachdienst zum Schutz der Gegenstände am Strand. Die Wachpersonen sind berechtigt, die folgenden Sachen zu kontrollieren:

  • Auf den Strandgebiet dürfen keine Flaschen (Gläser, Dosem usw.) , Waffen, Stech - und Schnittzeuge, andere gefährliche Gegenstände mitgebracht werden. Die Wachpersonen sind berechtigt, die Einbringung solcher Gegenstände zu behindern.
  • Die in der Nacht geöffnete Lokale dürfen die Getränke ausschliesslich in Plastikdosen servieren. Benutzung und Verkauf von Gegenständen aus Glas ist verboten und gefährlich!
  • Die Wachpersonen sind vollberechtigt, die eventuelle Schädigung der Strandgeräte, Gebäuden und allen, zu den Vermietern gehörene Sachen zu verhindern. Bei gewaltigen Fällen müssen sie sofort den Arbeitsgeber und die Polizei benachrichtigen und den Fall im Tagebuch fixieren.

Alle ausserordentliche Geschehnisse - Verletzung, Brandfall, Dasein gefährlichen Fahrzeugen oder Gegenständen - sollen Sie bitte sofort melden. Die Personalien sind berechtigt und verpflichtet, das Problem zu lösen.

Auf den Strandgebiet zugelassene Gegenstände und Geräte

Die Gäste und die Vermieter dürfen auf den Strandgebiet ausschliesslich gesetzgerechte Geräte und Gegenstände reinbringen. Die Mieter dürfen auf den Strandgebiet ausschliesslich nach ihren Betriebsgenehmigung Geräte und Gegenstände reinbringen, die Einbringung anderer Geräte dürfen die Wachpersonen verhindern.

Dienstleistung und Werbungstätigkeit

Der Mieter darf auf seinem gemieteten Gebietsolcherweise Dienstleistung anbieten und sich werben, damit er die kontinuierliche Funktionierung des Strandes nicht stört. Verkauf ausser des gemieteten Gebietes ist streng verboten, werben ist nur mit extra Vertrag ermöglicht, was von dem Betreiber abgestimmt wird.

Es ist verboten, die Fussgängerzonen zu verstopfen oder zu verhindern und dort Dienstleitung zu führen!

Reklamation, Beschwerde

Beschwerde ist ein Verfahren, was sich auf Einzelne - oder Gruppenrechtsgang oder Abschaffung bezieht. Der Gast kann gegenüber der Dienstleistung mit einer Reklamation auftreten, in Öffnungszeit und in Schrift. Der Betreiber ist verpflichtet, die BEschwerden zu überprüfen und über das Ergebnis den Gast innerhalb von 30 Tagen schriftlich zu benachrichtigen, und die Reklamation an den Notar von Velence oder den betroffenen behörden weiterzuleiten.

Die Untersuchung der Beschwerde ist erster Linie die Aufgabe der jeweiligen Organisation, was die Beurteilung des Falles und der Dienstleistung geiegnet ist und für Betriebsvertragschluss völlig berechtigt ist.

Wenn der Kunde die Reklamation nicht zu den passenden Behörden eingeleitet hat, soll die Organisation die angenommene Beschwerde zu den kompetenten Behörden sofort weiterleiten.

Amtsführungstermine

Die in Sprache eingeleitete Beschwerde soll möglichts sofort untersucht werden.

Zur Untersuchung und Rückmeldung von Beschwerden und gemeinnützigen Anmeldungen stehen 30 Tage zur Verfügung.

Bei Qualitätsproblemen und Dienstleistungsrückständen untersucht der Betreiber die Beschwerde aussertourlich, wenn die Beschwerde rechtmässig ist, innerhalb von 3 Arbeitstagen sichert die Lösung des Problems.

Erste Hilfe

Während der Betreibszeit des Strandes den rechtmässigen Vorschriften entsprechend sit immer ausgebildete Arbeitskraft zur Erste Hilfe im Dienst.

Der Erste Hilfe Raum / Platz ist mit gut sehbarem Schild und Schrift bezeichnet. Auf dem Gebiet helfen die Schilder, den Erste Hilfe Raum so schnell wie möglich zu erreichen. Den Erste Hilfe Raum und die Rettungskisten am Strand muss der Abteilungsleiter der Dienstleistungen mit den benötigten Materialien und Gesundheitsausstattungen ausstatten, was proporzionell mit der jeweiligen Gästezahl an den einzelnen Tagen vereinbart ist. Die Ausstattung der Rettungskisten sollen monatlich überprüft werden.

Auf dem Strand gebiet beim Unwohlsein oder Unfall des Badegastes spll der Erste Hilfe Leister gerufen werden oder der näherste Angestellte soll angesprochen werden, wer gleich den Erste Hilfe Leister und den Dienstleistungleiter ruft und benachrichtigt.

Der Dienstleistungsleiter muss bei schwereren Verletzungen oder Unwohlsein sofort einen Arzt oder Rettungswagen rufen.

Über Unfall von Badegästen muss immer ein "Gastunfall - Protokoll" ausgefüllt werden

Im Protokoll stehen:

  • Zeit und Ort des Unfalles
  • Name und Adresse des Verletzten
  • konkrete Umschreibung des Unfalls
  • alle Massnahmen im Zusammenhang mit dem Unfall
  • die Aufzähleung der verletzen Mobiliare beim Unfall
  • Name und Adresse der Zeugen
  • Bemerkungen über die Ausfüllung
  • Zeit der Ausfüllung des Protokolls
  • Unterschrift des Ausfüllers und des Verletzten

Protokoll muss am folgenden Arbeitstag an der Sekräteriat abgegeben werden.

Ausser Gästenunfallen sind die Hilfeleister auch verpflichtet, jeden Anlass, wobei sie behilflich sein mussten, zu dokumentieren, die bezeichnete Daten und Beschreibungen immer sinngemäss und vollständig auszufüllen.

Nach der Erste Hilfe Leistung soll der Hilfeleister den Verletzten daruaf Aufmerksam machen, dass er mit der Verletzung seinen Hausarzt oder ein Fachambulanz besuchen soll, was der Verletzte mit seiner Unterschrift bestätigt.

Bei Verletzungen von Arbeitern sind alle Aufgaben, Massnahmen, Einmeldungspflichte, Überprüfungsmöglichkeiten sin in den Arbeitschutzbestimmungen ganz konkret geregelt.

Der Erste Hilfe Leister darf den Erste Hilfe Raum nur in ausserordentlichen Fällen verlassen, bevor er über die Termin seines Zurückkommens und seinen Aufenthaltsort Bescheid sagt.

Besitzer: die Verwaltung von Velence
Betreiber: GOMI GmbH.

Aktuelle Wetterlage

16 °C

Wassertemperatur: 13°C
3,62 km/h S Wind
Luftfeuchte: 55%

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